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In der Satzung von 1907 wurde u.a. auch festgelegt, dass die Kompanien sich nicht mehr durch schwarze, rote oder weiße Achselstücke unterscheiden, sondern das ein dreiblättriges Eichenblatt für die 1. Kompanie, der dreiteilige Tannenzweig für die 2. Kompanie und der dreiblättrige Hülsenzweig für die 3. Kompanie vor der Kopfbedeckung zu tragen ist.
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Das Offizierskorps der 1. Kompanie (Stand 2008)

Das Offizierskorps der 2. Kompanie (Stand 2008)

Das Offizierskorps der 3. Kompanie (Stand 2008)